Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Wir beraten Sie bei Vertragsgestaltung, helfen bei Streitigkeiten und setzen Ansprüche außergerichtlich, im Mahnverfahren oder vor Gericht durch.
Unsere Leistungen im Zivilrecht
Forderungsdurchsetzung
- Außergerichtliche Mahnung mit anwaltlicher Autorität
- Gerichtliches Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid
- Klage und Zwangsvollstreckung
- Pfändung von Konten, Lohn, Sachen
- Insolvenzanmeldung gegen säumige Schuldner
Vertragsrecht
- Erstellung und Prüfung von Verträgen aller Art
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Rückabwicklung und Anfechtung
- Vertragsverletzung und Schadensersatz
- Verjährung – wir wahren Fristen
Kauf- und Werkvertragsrecht
- Gewährleistung und Garantie
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Mängel an gekaufter Ware
- Werkvertragliche Mängelansprüche (Handwerker, Bauleistungen)
Schadensersatz & Schmerzensgeld
- Haftungsansprüche aus unerlaubter Handlung
- Schmerzensgeld nach Verletzung
- Schadensersatz bei Vertragsbruch
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Verbraucherrecht
- Widerruf bei Online-Verträgen
- Streit mit Online-Händlern und Plattformen
- Reiserecht und Flugverspätung
- Stornierung von Verträgen (Fitness, Telekommunikation)
Vor Gericht – mit Plan
Nicht jeder zivilrechtliche Streit muss vor Gericht. Wir wägen Erfolgsaussichten, Kosten und Zeitaufwand ab und schlagen Ihnen den effizientesten Weg vor: Mahnung, Mahnverfahren, Klage oder einvernehmliche Lösung. Wo Klage geboten ist, vertreten wir Sie vor allen Amts- und Landgerichten in Berlin.
Verjährung beachten
Die meisten zivilrechtlichen Ansprüche verjähren binnen drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Eine verpasste Verjährungsfrist bedeutet endgültigen Verlust Ihres Anspruchs. Wir prüfen Fristen unverzüglich und unterbrechen sie rechtzeitig.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
- Den streitgegenständlichen Vertrag oder die Vereinbarung
- Rechnungen, Mahnungen, Lieferscheine
- Gesamten Schriftverkehr (E-Mail, Brief, Chat)
- Bei Schadensfall: Beweise (Fotos, Atteste, Zeugen)
- Bisherige Bescheide oder gerichtliche Schreiben
Häufige Fragen im Zivilrecht
Häufig ja, denn die Anwalts- und Gerichtskosten trägt der Verlierer. Wir bewerten realistisch, ob der Aufwand im Verhältnis zum Streitwert steht – und ob eine Rechtsschutzversicherung greift.
Schweigen ist meist falsch. Wir antworten substantiiert, prüfen die Berechtigung der Forderung und führen Vergleichsverhandlungen. Oft genügt ein anwaltliches Schreiben, um die Eskalation zu stoppen.
Bei berechtigter Forderung trägt der Gegner Ihre Anwaltskosten ab Verzugseintritt. Bei Klage richten sich die Kosten nach dem Streitwert (RVG). Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig alle Kosten – wir prüfen das vorab.
