Schnelle Akteneinsicht, kritische Prüfung von Messgeräten und Verfahrensfehlern, konsequente Vertretung gegenüber Versicherungen: Verkehrsrecht ist Detailarbeit – und genau die machen wir.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Bußgeldverfahren & OWi
- Geschwindigkeitsverstöße – Prüfung von Messverfahren und Toleranzen
- Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, Handy am Steuer
- Fahrverbot – Verteidigung gegen die Anordnung
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid (2-Wochen-Frist!)
- Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht
Verkehrsstrafrecht
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahrlässige Körperverletzung & Tötung im Straßenverkehr
- Rennen im Straßenverkehr (§ 315d StGB)
Unfallregulierung
- Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung
- Sachschaden: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall
- Personenschaden: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rente
- Mietwagenkosten und Sachverständigenkosten
- Quotenstreit bei Mitverschulden
Führerscheinrecht
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- MPU-Beratung („Idiotentest")
- Punkte in Flensburg – Reduzierung und Tilgung
Frist beim Bußgeldbescheid: 2 Wochen
Gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie nur zwei Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch. Diese Frist ist streng – versäumen Sie sie, wird der Bescheid rechtskräftig. Wir beantragen unverzüglich Akteneinsicht und prüfen, ob das Messverfahren standardisiert durchgeführt wurde und der Toleranzabzug korrekt erfolgte.
Rechtsschutzversicherung
In den meisten Fällen übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung sämtliche Kosten. Wir prüfen den Versicherungsschutz kostenfrei und kümmern uns um die Deckungszusage. Auch bei einem Unfall, bei dem Sie nicht schuld sind, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten.
Was Sie nach einem Unfall tun sollten
- Unfallstelle absichern, Verletzten helfen, ggf. 110 / 112 rufen.
- Fotos der Unfallstelle und Schäden machen (mehrere Perspektiven).
- Daten der Beteiligten und Zeugen aufnehmen.
- Bei Streit über Schuldfrage: Polizei hinzuziehen.
- Eigene Versicherung informieren.
- Kein Schuldanerkenntnis vor Ort abgeben.
- Vor der Reparatur: Sachverständigen einschalten.
- Vor Annahme eines Vergleichs: Anwalt fragen.
Häufige Fragen im Verkehrsrecht
Häufig ja. Messverfahren sind fehleranfällig. Die Akteneinsicht zeigt oft Schwachpunkte: Eichfehler, falsche Bedienung, fehlende Schulung des Personals. Wir bewerten Ihre Erfolgsaussichten realistisch – ohne falsche Versprechen.
Sie haben Anspruch auf vollständigen Schadensausgleich – einschließlich Anwaltskosten zu Lasten der gegnerischen Versicherung. Sie zahlen also nichts. Versicherer kürzen jedoch oft unberechtigt – wir setzen den vollen Anspruch durch.
In manchen Fällen ja – etwa durch Argumentation der besonderen Härte, des Augenblicksversagens oder bei Verfahrensfehlern. Wir prüfen die Möglichkeiten und verhandeln auch mit der Bußgeldstelle.
