Die wichtigste Regel im Strafverfahren: Schweigen Sie zunächst. Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann gegen Sie verwendet werden. Wir prüfen die Akte, entwickeln Ihre Verteidigungsstrategie und führen alle Gespräche mit den Ermittlungsbehörden.
Unsere Verteidigung – Ihre Phasen
Ermittlungsverfahren
- Akteneinsicht – wir kennen die Vorwürfe, bevor Sie sprechen
- Schriftliche Stellungnahme oder strategisches Schweigen
- Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft (Einstellung, Auflagen)
- Vertretung bei Vernehmungen und Durchsuchungen
Hauptverhandlung
- Vorbereitung der Verteidigungsstrategie
- Beweisanträge und Zeugenbefragung
- Verständigung („Deal") – wann sinnvoll, wann nicht?
- Plädoyer und Strafmaßverteidigung
Rechtsmittel
- Berufung und Revision gegen das Urteil
- Wiederaufnahme bei neuen Tatsachen
- Verfassungsbeschwerde in Extremfällen
Schwerpunkte
- Vermögensdelikte (Betrug, Untreue, Diebstahl)
- Körperverletzung, Bedrohung, häusliche Gewalt
- Drogendelikte (BtMG)
- Verkehrsstrafrecht (Trunkenheit, Unfallflucht, Fahrlässige Tötung)
- Beleidigungsdelikte
- Jugendstrafrecht (JGG)
- Opferschutz und Nebenklage
Sie sind als Beschuldigter geladen?
Eine Vorladung der Polizei müssen Sie nicht annehmen. Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts hingegen verpflichten zum Erscheinen – nicht aber zur Aussage. Rufen Sie uns vor jedem Termin an. Wir vertreten Sie und sorgen dafür, dass die Akte vor jeder Stellungnahme bekannt ist.
Strafverteidigung & Kosten
In einfacheren Fällen rechnen wir nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei komplexen Verfahren empfehlen wir eine transparente Honorarvereinbarung. Häufig übernimmt eine Strafrechtsschutzversicherung die Kosten – wir prüfen das vorab kostenfrei. Bei mittellosen Mandanten in schweren Verfahren ist die Bestellung als Pflichtverteidigerin möglich.
10 Regeln, wenn Sie beschuldigt werden
- Schweigen Sie. Auch bei „informellen" Gesprächen.
- Geben Sie nur Ihren Namen und Ihre Anschrift an.
- Unterschreiben Sie kein Vernehmungsprotokoll ohne Anwalt.
- Verlangen Sie umgehend einen Verteidiger.
- Lassen Sie sich nicht zu Aussagen drängen.
- Kontaktieren Sie keine Zeugen.
- Posten Sie nichts in sozialen Medien zum Vorwurf.
- Sichern Sie eigene Beweise (Nachrichten, Fotos, Zeugen).
- Bewahren Sie alle Schreiben auf – mit Eingangsdatum.
- Rufen Sie uns an: 030 286 285 90
