Eine Kündigung trifft – und sie kommt fast immer zur Unzeit. Wer Klagefristen versäumt, verliert Rechte unwiederbringlich. Wir prüfen Ihre Situation umgehend und erarbeiten die Strategie, die Sie weiterbringt: Abfindung, Wiedereinstellung oder rechtssicherer Aufhebungsvertrag.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmer
- Kündigungsschutzklage – innerhalb der 3-Wochen-Frist
- Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
- Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung
- Abmahnungen prüfen und aus der Personalakte entfernen lassen
- Lohn- und Gehaltsansprüche, Überstundenvergütung
- Urlaubsabgeltung, Krankheitsbedingte Kündigung
- Schutz vor Diskriminierung (AGG)
- Mobbing und Schadensersatz
Für Arbeitgeber
- Erstellung rechtssicherer Arbeitsverträge
- Beratung zu Kündigungen (verhaltensbedingt, betriebsbedingt, personenbedingt)
- Vorbereitung und Durchführung von Abmahnungen
- Aufhebungsverträge und Trennungsmanagement
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
- Betriebsvereinbarungen
Die wichtigste Frist: 3 Wochen
Nach Erhalt einer Kündigung haben Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht Berlin Kündigungsschutzklage zu erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie eklatante Fehler enthält. Wir wahren die Frist auch in akuten Fällen noch am selben Tag.
Wie hoch ist meine Abfindung?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, in der Praxis aber eine etablierte Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Stärke Ihrer Position, sozialen Aspekten und Verhandlungsgeschick lassen sich auch deutlich höhere Beträge erreichen. Wir berechnen Ihren realistischen Verhandlungsspielraum und führen die Gespräche.
Aufhebungsvertrag – Vorsicht!
Aufhebungsverträge können steuerliche Vorteile bieten, bergen aber Fallstricke: Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht, Wettbewerbsverbote können enthalten sein, Abgeltungsklauseln verzichten auf Ihre Ansprüche. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
- Vollständigen Arbeitsvertrag (inkl. Anlagen)
- Kündigungsschreiben mit Eingangsdatum
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- Etwaige Abmahnungen, Zeugnisse
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
Häufige Fragen im Arbeitsrecht
Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt grundsätzlich in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern nach 6 Monaten Beschäftigung. Daneben gibt es Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat). Wir prüfen, welcher Schutz für Sie gilt.
Ja, in der Regel. Vorsicht bei Aufhebungsverträgen oder Eigenkündigung – hier droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. Wir gestalten Ihren Auflösungsvertrag so, dass das Risiko minimiert wird.
Ja. Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Wir analysieren die verwendete Zeugnissprache („Codes") und fordern Korrekturen ein – notfalls im Klagewege.
