In Berlin ist Wohnraum knapp – und Mietkonflikte häufig. Ob Mietendeckel-Nachwehen, modernisierungsbedingte Mieterhöhungen, Eigenbedarfskündigung oder Streit über Betriebskosten: Wir verschaffen Ihnen Klarheit und setzen Ihre Rechte durch.
Unsere Leistungen im Mietrecht
Für Mieter
- Prüfung und Abwehr von Mieterhöhungen
- Verteidigung gegen Kündigungen (ordentlich, fristlos, Eigenbedarf)
- Mietminderung bei Mängeln (Schimmel, Heizungsausfall, Lärm)
- Prüfung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
- Rückforderung überzahlter Miete (Mietpreisbremse)
- Wohnungsrückgabe und Kautionsrückzahlung
Für Vermieter
- Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
- Durchsetzung von Mieterhöhungen (Vergleichsmiete, Modernisierung)
- Kündigungen und Räumungsklagen
- Mahnverfahren bei Mietrückständen
- Erstellung rechtssicherer Nebenkostenabrechnungen
- Eigenbedarfskündigung
Berliner Besonderheiten
Berlin ist ein angespannter Wohnungsmarkt im Sinne der Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen darf die Miete nur in engen Grenzen über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wir prüfen, ob Ihre Miete zulässig ist und setzen Rückzahlungsansprüche durch. Auch im Bereich der modernisierungsbedingten Mieterhöhung gelten besondere Schutzvorschriften (Kappungsgrenze, 8-%-Regel).
Schnelles Handeln zählt
Bei einer Mieterhöhung haben Sie nur bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit zur Zustimmung. Bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann die Schonfristzahlung Ihren Mietvertrag retten. Bei einer Räumungsklage entscheidet die Klageerwiderungsfrist über den Erfolg. Wir handeln schnell – Sie verlieren keine Zeit.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
- Vollständigen Mietvertrag mit allen Anlagen
- Schriftverkehr mit der Gegenseite (Vermieter / Mieter)
- Bei Kündigung: Kündigungsschreiben (Eingangsdatum vermerken!)
- Bei Abrechnung: Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre
- Fotos von Mängeln, Mängelanzeigen
Häufige Fragen im Mietrecht
Reagieren Sie sofort. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs lässt sich oft durch Schonfristzahlung heilen. Bei Eigenbedarf prüfen wir, ob der Grund nachvollziehbar belegt ist. In Berlin gilt zudem ein erweiterter Kündigungsschutz – wir prüfen alle Aspekte.
Voraussetzung ist eine schriftliche Mängelanzeige und das Setzen einer Frist zur Beseitigung. Wir bestimmen die zulässige Minderungsquote und formulieren die Anzeige rechtssicher. Eigenmächtige Minderung birgt das Risiko einer Kündigung.
Vermieter machen häufig formelle und inhaltliche Fehler. Wir prüfen Umlageschlüssel, Verteilung, Belege und Verjährung. Erfahrungsgemäß bleibt jede zweite Abrechnung unwirksam oder enthält Rückforderungsansprüche zugunsten des Mieters.
